Einladung eines Vertreters der GELSENWASSER Energienetze GmbH sowie der Geschäftsführung der Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Ascheberg beantragt, zur nächstmöglichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses den im Betreff genannten Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu setzen. Die CDU-Fraktion formuliert zu diesem Tagesordnungspunkt den folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung lädt zu einer der nächstmöglichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses einen Vertreter der GELSENWASSER Energienetze GmbH (GWN) sowie der Geschäftsführung der Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG (MNG) ein, um über die anhaltenden Probleme beim Übergang des Stromnetzes von der Westnetz GmbH auf die MNG mit dem operativen Partner GWN und vor allem konkrete Lösungsvorschläge für diese Probleme zu informieren.
Begründung:
Die Münsterland Netzgesellschaft (MNG) ist ein Eigentümer-Zusammenschluss der acht Städte und Gemeinden Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Olfen, Rosendahl und Senden auf der einen Seite sowie der Gelsenwasser Energienetze GmbH (GWN) auf der anderen Seite. In der MNG sind die Kommunen und die GWN gemeinsam Eigentümer der regionalen Gasnetze und seit dem 1. Januar 2023 auch der regionalen Stromnetze.
Mit diesem Stichtag ist die MNG damit für 100 % der Energieinfrastruktur von 117.565 Einwohnern verantwortlich. Dazu gehört ein gut 4.254 km langes Stromnetz mit 35.073 Anschlüssen und ein Gasnetz von 609 km Länge mit 23.215 Anschlüssen. Dies entspricht der Netzgröße eines mittleren Stadtwerkes.
Während die beteiligten acht Kommunen Eigentümer der Infrastruktur sind, obliegt das gesamte operative Netzgeschäft, wie z.B. Zählerablesungen, Einspeiseverträge, Netzanschlussverträge, Instandhaltung, Wartung etc., der GWN als Netzbetreiber und Konzessionär. Hierfür hat die MNG die Netze an die GWN entsprechend verpachtet.
Seit der Netzübernahme haben sich beim zuständigen Netzbetreiber jedoch größere Problemlagen ergeben (u. a. bei EEG-Abrechnungen oder Stromausfällen), die bis heute zu einer gleichbleibend hohen Unzufriedenheit in der örtlichen Bevölkerung geführt hat. Als ein aktuelles Beispiel sei auf eine geplante Unterbrechung der Stromversorgung zur Wartung/Instandhaltung der Strominfrastruktur im Bereich der Osterbauer Ende Juli diesen Jahres verwiesen. Statt der angekündigten Stromabschaltung von 2,5 h wurde die Stromversorgung für zusätzliche 2,5 h unterbrochen – ohne die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über diese Verlängerung zu informieren.
Die Möglichkeiten, in das operative Geschäft des Netzbetreibers einzugreifen, sind für die kommunale Seite dabei als Netzeigentümer begrenzt. Gemäß § 1 (1) Abs. 2 der mit den Beteiligungskommunen bestehenden Konzessionsverträge Strom hat sich die GWN als Netzbetreiberin vielmehr verpflichtet, den Netzbetrieb gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen auf dem Territorium der einzelnen Kommunen regelgerecht durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund möchten wir als CDU-Fraktion seitens der Vertreter der MNG als auch der GWN gerne wissen, welche Maßnahmen für zeitnahe und möglichst pragmatische Lösungen der aktuellen Probleme im Netzbetrieb im Sinne der Anschlussnutzer / Anschlussnehmer ergriffen werden.