Tagesordnungspunkt (TOP) für die nächste BPUA-Sitzung hier: durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung von der Plaßstraße bis zur Gaststätte Spleiter und Überholverbot auf der B 58 in Ascheberg
An den Vorsitzenden des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses (BPUA) Herrn Ludger Wobbe Uhrwerkerstraße 36 59387 Ascheberg
Sehr geehrter Herr Wobbe,
hiermit stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag:
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem zuständigen Landesbetrieb Straßen NRW und den Fachbehörden Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, auf der B 58 von der Plaßsstraße bis zur Gaststätte Spleiter die Geschwindigkeit auf 70 km/h zu reduzieren und ebenso ein „Überholverbot“ auf der gesamten Strecke anzuordnen.
Begründung: Auf der 5,1 km langen Strecke müssen sich die Verkehrsteilnehmer auf insgesamt 7 verschiedene Abschnitte einstellen. So fängt vor der Einmündung Plaßstraße eine Überholverbotsstrecke von ca. 400 m an. Dann beginnt vor der Einmündung Industriestraße ein ca. 1000 m langer Abschnitt, wo es keinerlei Einschränkungen gibt. Vor der Kreuzung bei Hollenhorst beginnt ein 450 m langer Abschnitt, wo die Geschwindigkeit auf 70 km/h beschränkt ist. Nach dieser Kreuzung ist auf einem 650 m langen Stück wieder keinerlei Begrenzung. Vor den Autobahnauffahrten und -Abfahrten beginnt ein 1600 m langes Stück mit 70 km/h Begrenzung. Hinter der Tankstelle ist dann ein 600 m langes Teilstück ohne Beschränkungen. Zum Schluss fängt vor der Gaststätte Spleiter für 400 m eine Geschwindigkeitsreduzierung mit 70 km/h an. Dieser Schilderwald ist nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht alltagstauglich, wofür die teilweise sehr schweren Verkehrsunfälle auf dieser Strecke in der Vergangenheit ein Beleg sind. Daher schlägt die CDU-Fraktion eine durchgehende 70 km/h Beschränkung sowie ein Überholverbot auf der gesamten Strecke vor. Vom Überholverbot könnten langsam fahrende Zugmaschinen ausgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Kalthoff
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