Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Frau Lamkowsky,
die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Ascheberg beantragt, den im Betreff genannten Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Jugend-, Senioren-, Sozial- und Sportausschusses am 02.03.2021 zu setzen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Runden Tisch „Betreuung und Freizeit für Kita- und Schulkinder" mit allen für die Betreuungssysteme relevanten Akteurinnen und Akteuren aus dem letzten Jahr zunächst für die Osterferien und nach Möglichkeit später auch für die Herbstferien wieder einzuberufen.
Für die Umsetzung möglicher Veranstaltungsformate in den Oster- und Herbstferien werden 25.000 € in den Haushalt eingestellt.
Begründung:
Durch die Corona-Krise sind Schulkinder und viele Kinder, die eine Kita besuchen, erneut seit vielen Wochen zuhause. Sehr vorsichtig und in sehr kleinem Umfang soll der Schulbetrieb wieder anlaufen, aber derzeit ist noch nicht absehbar, wann es eine Rückkehr zum normalen Schul- und Kitabetrieb geben wird.
Auch jetzt sehen sich viele Eltern durch die Mehrfachbelastung von Kinderbetreuung, Haushalt und Homeoffice wieder an ihre Leistungsgrenzen gebracht.
Auch für die Kinder ist diese Situation weiterhin schwierig, denn für jede
Entwicklungsphase ist der Umgang mit Gleichaltrigen entscheidend für die kindliche Entwicklung. Seit einigen Wochen ist es wieder so, dass Kindergartenkinder zunehmend den Kontakt zu ihrer Kita, ihren Erzieherinnen und Erziehern und den Freunden dort verlieren. Auch bei den Schulkindern ist dies der Fall.
Daher schlägt die CDU-Fraktion vor, den von uns bereits im letzten Jahr beantragten Runden Tisch „Betreuung und Freizeit für Kita- und Schulkinder" erneut einzuberufen, je nach Infektionsgeschehen als Präsenzsitzung oder in virtueller Form.
Gemeinsam mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren des vergangenen Jahres sollen Möglichkeiten einer Verbesserung der Betreuungssituation der Kinder in unserer Gemeinde in den Oster- und Herbstferien erarbeitet und auch koordiniert werden.
Um Eltern zu entlasten und Kinder zu fördern, sollten dabei unter Nutzung vorhandener personeller und räumlicher Kapazitäten alle Spielräume, die die jeweils geltenden Infektionsschutzvorschriften eröffnen, genutzt werden. Sollten Präsenzangebote nicht möglich sein, können gegebenenfalls Online-Angebote für Kinder eine bedenkenswerte Alternative sein.
Die Verwaltung wird schließlich gebeten zu prüfen, ob für die Ferienbetreuung Fördergelder aus dem Hilfspaket des Landes Nordrhein-Westfalen für die Förderung von Ferienprogrammen und außerschulischen Bildungsangeboten (siehe hierzu die Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 14.02.2021) erlangt werden können.