Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Kiffer,
die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Ascheberg beantragt, den im Betreff genannten Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 20.05.2021 zu setzen. Die CDU-Fraktion formuliert zu diesem Tagesordnungspunkt den folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sich bei der Kreisverwaltung Coesfeld als der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung einer Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Straße „Am Haselbüschken“ in Herbern auf 30 km/h einzusetzen.
Begründung: Die Straße „Am Haselbüschken“ liegt am Rand des Ortes Herbern straßenverkehrsrechtlich im Bereich „außerhalb geschlossener Ortschaften“. Da für diese Straße kein Verkehrszeichen eine Geschwindigkeitsbegrenzung anordnet, darf diese Straße – theoretisch – mit einer Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h befahren werden. Die Straße gleicht nach ihrem Erscheinungsbild zwar einem „klassischen“ Wirtschaftsweg im Außenbereich, tatsächlich kommt ihr indes für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde und insbesondere Herberns eine weitaus bedeutendere Funktion zu. Angesichts ihrer Lage und ihrer landschaftlichen Einbettung dient sie in besonderem Maße der Naherholung, insbesondere für Spaziergänge und für Ausflüge mit dem Fahrrad. Die Anregung der CDU-Fraktion vom 16.01.2019, die Straße „Am Haselbüschken“ um einen Rad- und Fußweg zu ergänzen (siehe hierzu die Verwaltungsvorlage 14-0835 nebst Anlage; vgl. auch die gutachterlichen Empfehlungen des Gutachterbüros „büro stadtVerkehr“ in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 23.01.2020 [Verwaltungsvorlage 14-1017]), konnte bislang nicht umgesetzt werden. Zudem wird die Straße „Am Haselbüschken“ regelmäßig von Personen überquert, die die Reithalle besuchen wollen und hierzu den Weg über die „Herberner Königsallee“ gewählt haben; gerade an dieser Querungsstelle erreichen Fahrzeuge ihre höchste Geschwindigkeit, und die Sicht ist dort aufgrund des Geländeverlaufs besonders eingeschränkt.
Um den zwangsläufig auftretenden Konflikt zwischen diesen Nutzungen und der Nutzung der Straße für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen zu entschärfen und das Risiko von Unfällen mit gravierenden Folgen für die Beteiligten zu verringern, bedarf es nach unserer Auffassung einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Straße „Am Haselbüschken“ auf 30 km/h.
Der CDU-Fraktion ist bekannt, dass die Kreisverwaltung im vergangenen Jahr eine Untersuchung des Verkehrsaufkommens und der gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Straße „Am Haselbüschken“ durchgeführt hat und angesichts einer ermittelten Durchschnittsgeschwindigkeit von 42 km/h keine Veranlassung für geschwindigkeitsbegrenzende Maßnahmen gesehen hat. Dieses Prüfungsergebnis überzeugt uns indes nicht. Die besondere Funktion der Straße für die Naherholung der Bewohnerinnen und Bewohner Herberns hat hierbei keine ausreichende Beachtung gefunden. Eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 42 km/h ist hier nicht akzeptabel, und sogar die Kreisverwaltung hat nach unserer Kenntnis bei ihren Messungen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer festgestellt, die die Straße mit – salopp ausgedrückt – „sehr sportlichen“ und mit einem erheblichen Gefahrenpotential für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer verbundenen Geschwindigkeiten von mehr als 80 km/h befahren haben.