CDU Gemeindeverband Ascheberg-Herbern-Davensberg
Gemeinsam #anpacken für unsere Heimat

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße „Am Haselbüschken“ in Herbern

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Kiffer,
 
die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Ascheberg beantragt, den im Betreff genannten Tagesordnungspunkt  auf  die  Tagesordnung  der  kommenden  Sitzung  des  Bau-  und Planungsausschusses  am  20.05.2021  zu  setzen.  Die  CDU-Fraktion  formuliert  zu diesem Tagesordnungspunkt den folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sich bei der Kreisverwaltung Coesfeld als der zuständigen  Straßenverkehrsbehörde  für  die  Anordnung  einer  Begrenzung  der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Straße „Am Haselbüschken“ in Herbern auf 30 km/h einzusetzen.
Begründung:

Die  Straße  „Am  Haselbüschken“  liegt  am  Rand  des  Ortes  Herbern straßenverkehrsrechtlich  im  Bereich  „außerhalb  geschlossener  Ortschaften“.  Da  für diese  Straße  kein  Verkehrszeichen  eine  Geschwindigkeitsbegrenzung  anordnet,  darf diese Straße – theoretisch – mit einer Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h befahren werden.  Die  Straße  gleicht  nach  ihrem  Erscheinungsbild  zwar  einem „klassischen“ Wirtschaftsweg im Außenbereich, tatsächlich kommt ihr indes für die Bürgerinnen und Bürger  unserer  Gemeinde  und  insbesondere  Herberns  eine  weitaus  bedeutendere Funktion  zu.  Angesichts  ihrer  Lage  und  ihrer  landschaftlichen  Einbettung  dient  sie  in besonderem Maße der Naherholung, insbesondere für Spaziergänge und für Ausflüge mit  dem  Fahrrad.  Die  Anregung  der  CDU-Fraktion  vom  16.01.2019,  die  Straße  „Am Haselbüschken“  um  einen  Rad-  und  Fußweg  zu  ergänzen  (siehe  hierzu  die Verwaltungsvorlage 14-0835 nebst Anlage; vgl. auch die gutachterlichen Empfehlungen des  Gutachterbüros  „büro  stadtVerkehr“  in  der  Sitzung  des  Bau-,  Planungs-  und Umweltausschusses  am  23.01.2020  [Verwaltungsvorlage  14-1017]),  konnte  bislang nicht umgesetzt werden. Zudem wird die Straße „Am Haselbüschken“ regelmäßig von Personen  überquert, die  die  Reithalle  besuchen  wollen  und  hierzu  den Weg  über die „Herberner  Königsallee“  gewählt  haben;  gerade  an  dieser  Querungsstelle  erreichen Fahrzeuge  ihre  höchste  Geschwindigkeit,  und  die  Sicht  ist  dort  aufgrund  des Geländeverlaufs besonders eingeschränkt.
 
Um  den  zwangsläufig  auftretenden  Konflikt  zwischen  diesen  Nutzungen  und  der Nutzung der Straße für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen zu entschärfen und das Risiko von Unfällen mit gravierenden Folgen für die Beteiligten zu verringern, bedarf es nach unserer  Auffassung  einer  Reduzierung  der  zulässigen  Höchstgeschwindigkeit  auf  der Straße „Am Haselbüschken“ auf 30 km/h.
 
Der  CDU-Fraktion  ist  bekannt,  dass  die  Kreisverwaltung  im  vergangenen  Jahr  eine Untersuchung  des  Verkehrsaufkommens  und  der  gefahrenen  Geschwindigkeiten  auf der  Straße  „Am  Haselbüschken“  durchgeführt  hat  und  angesichts  einer  ermittelten Durchschnittsgeschwindigkeit  von  42  km/h  keine  Veranlassung  für geschwindigkeitsbegrenzende  Maßnahmen  gesehen  hat.  Dieses  Prüfungsergebnis überzeugt uns indes nicht. Die besondere Funktion der Straße für die Naherholung der Bewohnerinnen  und  Bewohner  Herberns  hat  hierbei  keine  ausreichende  Beachtung gefunden. Eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 42 km/h ist hier nicht akzeptabel, und sogar  die  Kreisverwaltung  hat  nach  unserer  Kenntnis  bei  ihren  Messungen Verkehrsteilnehmerinnen  und  -teilnehmer  festgestellt,  die  die  Straße  mit  –  salopp ausgedrückt  –  „sehr  sportlichen“  und  mit  einem  erheblichen  Gefahrenpotential  für Fußgängerinnen  und  Fußgänger  sowie  Radfahrerinnen  und  Radfahrer  verbundenen Geschwindigkeiten von mehr als 80 km/h befahren haben.