Nahmobilitätsprogramm Nordrhein-Westfalen: 2,4 Millionen Euro für 7 Maßnahmen im Kreis Coesfeld
Die Nahmobilität hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung für die Menschen zugenommen. Dem trägt die Landesregierung unter anderem mit dem Nahmobilitätsprogramm für Nordrhein-Westfalen Rechnung, das nun in die Verlängerung geht. "Wir freuen uns sehr, dass wir mit Landes- und Bundesmitteln 7 weitere Maßnahmen mit rund 2,4 Millionen Euro bei uns im Kreis Coesfeld fördern können. Wer mit dem Rad fährt oder zu Fuß geht, der tut nicht nur was für seine Gesundheit, sondern hilft auch der Umwelt", erklären die hiesigen CDU-Landtagsabgeordneten Dietmar Panske und Wilhelm Korth.
Über das Sonderprogramm "Stadt und Land" stellt der Bund den Ländern die Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr bis zum Ablauf des Jahres 2028 zur Verfügung. Das Sonderprogramm ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050.
Die Förderung kommunaler Maßnahmen der Nahmobilität erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen. In dem dazugehörigen Förderprogramm werden Vorhaben gefördert, die überwiegend dem nichtmotorisierten Individualverkehr dienen. Dazu gehören unter anderem Fußverkehrsanlagen, Radverkehrsanlagen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum sowie Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen.
Baulast | Baumaßnahme | Gesamtkosten | Zuwendung Bund + Land |
Gemeinde Ascheberg | Fahrradschutzstreifen Raiffeisenstraße | 193.600 € | 174.200 € |
Stadt Dülmen | Einrichtung einer Fahrradstraße entlang der Friedrich-Ruin-Straße | 60.900 € | 54.800 € |
Kreis Coesfeld | Lückenschluss im Radwegenetz an der K16 AN4 Borkenberge/Seppenrade | 1.557.100 € | 1.401.400 € |
Kreis Coesfeld | Bau eines Radwegs an der K17 AN1 Hausdülmen/Borkenberge | 425.200 € | 382.600 € |
Kreis Coesfeld | Barrierefreie Gestaltung einer Lichtzeichenanlage an der K 14 (Bahnhofstraße/Tüllinghofer Str.) in der OD Lüdinghausen | 36.600 € | 29.300 € |
Stadt Lüdinghausen | Installation einer adaptiven Beleuchtung entlang der Steverseitenwege zur Schulwegsicherung | 330.000 € | 297.000 € |
Stadt Lüdinghausen | Einrichtung einer Fahrradstraße entlang der Stadtfeldstraße | 82.400 € | 74.200 € |
Gesamt |
| 2.685.800 € | 2.413.500 € |
Hintergrund
Seit 2014 bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit den Förderrichtlinien Nahmobilität den Gemeinden, Städten und Kreisen einen nahezu vollumfänglichen Förderzugang für Maßnahmen der Nahmobilität an. Es gewährt Zuwendungen für Investitionen und Planungen, Service sowie Kommunikation und Informationen zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität.
Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität, die geeignet sind, ein umweltschonendes, sicheres und nutzungsorientiertes Angebot der Nahmobilität zu schaffen und motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu verlagern.