CDU Gemeindeverband Ascheberg-Herbern-Davensberg
Gemeinsam #anpacken für unsere Heimat

Flächen für bezahlbaren Wohnraum in zukünftigen Bebauungsplänen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrter Herr Kiffer,

die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Ascheberg beantragt, den im Betreff genannten Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 15.09.2022 zu setzen. Die CDU-Fraktion formuliert zu diesem Tagesordnungspunkt den folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Ascheberg trifft in zukünftig aufzustellenden Bebauungsplänen für Wohngebiete jeweils zumindest für einen Teil des Gebietes Festsetzungen, die die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in diesem Gebietsteil ermöglichen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Bebauungspläne, deren Plangebiet aufgrund seiner geringen Größe für derartige Festsetzungen nicht geeignet ist.

Begründung:

Angesichts stetig steigender Immobilienpreise, Mieten, Baukosten und Zinsen ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen, junge Familien, Rentner und Pensionäre, aber in vielen Fällen auch für gut ausgebildete, mitten im Berufsleben stehende Fachkräfte eine Aufgabe, der sich alle Entscheidungsebenen unseres Staates bis hinunter zu den einzelnen Gemeinden stellen müssen.

Ein wichtiges wenn nicht sogar das wichtigste Instrument für die Steuerung der Wohnraumsituation auf kommunaler Ebene ist die Aufstellung von Bauleitplänen, namentlich von Bebauungsplänen. Die CDU-Fraktion schlägt dem Bau- und Planungsausschuss mit dem vorliegenden Antrag vor, einen Grundsatzbeschluss für die inhaltliche Ausgestaltung zukünftig aufzustellender Bebauungsplänefür Wohngebiete zu fassen. Diese sollen jeweils zumindest für einen Teil des Gebietes Festsetzungen enthalten, die die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in diesem Gebietsteil ermöglichen; zu denken ist hier insbesondere aber nicht ausschließlich und auch keineswegs zwingend an Festsetzungen, die die Errichtung von Mehrfamilienhäusern möglich machen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sollen lediglich Bebauungspläne sein, deren Plangebiet aufgrund seiner geringen Größe für entsprechende Festsetzungen nicht geeignet ist.

Bewusst sehen wir in diesem Antrag davon ab, ein festes Zahlenverhältnis zwischen den Gebietsteilen mit bezahlbarem Wohnraum im Sinne dieses Antrages und den übrigen Gebietsteilen innerhalb eines Wohngebietes vorzugeben. Dieses Zahlenverhältnis muss jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der jeweils aktuellen Markt- und Bedarfsverhältnisse ermittelt und festgelegt werden.