CDU Gemeindeverband Ascheberg-Herbern-Davensberg
Gemeinsam #anpacken für unsere Heimat

Digitale Gremiensitzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Ascheberg beantragt, den im Betreff genannten Tagesordnungspunkt  auf die  Tagesordnung  der  kommenden  Sitzung  des  Haupt-, Finanz-  und  Wirtschaftsförderungsausschusses  am 14.06.2022  zu  setzen.  Die Gemeindeverwaltung wird gebeten, unter diesem Tagesordnungspunkt über die durch das  „Gesetz  zur  Einführung  digitaler  Sitzungen  für  kommunale  Gremien  und  zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“  geschaffenen  Möglichkeiten  zur digitalen Durchführung  von Gremiensitzungen  zu  berichten.  Die  CDU-Fraktion  formuliert  zu diesem Tagesordnungspunkt den folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Bericht der Gemeindeverwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. (gegebenenfalls)  Die  Gemeindeverwaltung  wird  beauftragt,  die  für  die  hybride Durchführung von  Ausschusssitzungen erforderliche Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten  und  dem  Haupt-,  Finanz-  und  Wirtschaftsförderungsausschuss sowie dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Der  Landtag  hat  das  „Gesetz  zur  Einführung  digitaler  Sitzungen  für  kommunale Gremien  und  zur  Änderung kommunalrechtlicher  Vorschriften“  (GV.  NRW.  2022,  S. 490)  verabschiedet.  Dieses  Gesetz  lässt  in besonderen  Ausnahmefällen  die  digitale oder  hybride  Durchführung  von  Rats-  und  Ausschusssitzungen  zu. Darüber  hinaus ermöglicht  das  Gesetz  den  Gemeinden,  in  ihrer  Hauptsatzung  hybride Ausschusssitzungen auch unabhängig vom Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalls zuzulassen.  Die  Gemeindeverwaltung  wird gebeten,  die  durch  das  vorbezeichnete Gesetz  geschaffenen  Möglichkeiten  zur  digitalen/hybriden Durchführung  von Gremiensitzungen vorzustellen. Falls  sich  eine  breite  Mehrheit  dafür  abzeichnet, Ausschusssitzungen  gegebenenfalls auch  außerhalb  besonderer  Ausnahmefälle  in  hybrider  Form  zuzulassen, kann  unter diesem Tagesordnungspunkt der Beschluss gefasst werden, die Gemeindeverwaltung mit der Vorbereitung der erforderlichen Hauptsatzungsänderung zu beauftragen.