Zahlreiche Städte und Gemeinden erheben mittlerweile für sogenannte „gefährliche Hunde“ im Sinne des Landeshundegesetzes NRW erhöhte Steuersätze (so z.B. die Stadt Münster in § 3 ihrer Hundesteuersatzung). Eine entsprechende Regelung erscheint auch für unsere Gemeinde bedenkenswert.
Die Ascheberger Hundesteuersatzung enthält bereits zahlreiche sinnvolle und sozial gerechtfertigte Steuerbefreiungen und -ermäßigungen, insbesondere die Steuerbefreiung für Hunde, die dem Schutz und der Hilfe für Blinde, Taube und Schwerbehinderte dienen (§ 3 Abs. 2 der Hundesteuersatzung), sowie die Steuerermäßigungen für Hunde von Sozialleistungsempfängern (§ 4 Abs. 3 der Hundesteuersatzung), für Hunde, die der Bewachung einzeln gelegener Liegenschaften dienen (§ 4 Abs. 1 Buchstabe a) und Abs. 2 der Hundesteuersatzung), und für Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 Buchstabe b) der Hundesteuersatzung).
Sinnvoll erscheint uns – dem Vorbild der Stadt Drensteinfurt folgend – darüber hinaus, eine Ermäßigung oder Befreiung für unmittelbar und nachweislich aus einem (nahegelegenen) Tierheim angeschaffte Hunde einzuführen, weil die Anschaffung eines solchen Hundes die Gemeinde von Kosten für die Unterbringung des Tieres entlastet.
Öffentlich diskutiert wird derzeit auch die Idee, Hunde, die zu Zwecken der Jagd gehalten werden, von der Hundesteuer zu befreien oder für sie die Steuer zu ermäßigen. Entsprechende Regelungen gibt es bereits in anderen Kommunen (z.B. in § 5 Abs. 2 Nr. 3 und in § 6 Abs. 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Münster).
Um hierzu eine Entscheidung auf einer fundierten Informationsgrundlage treffen zu können, bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um die Prüfung, welche Regelungskonzepte – insbesondere welche tatbestandlichen Anknüpfungspunkte für Befreiungen oder Ermäßigungen – es zu dieser Frage in anderen Kommunen der Region gibt.
Anzustreben ist in der Gesamtschau ein System von Steuerbefreiungen und - ermäßigungen, das in sich widerspruchsfrei und sozial ausgewogen ist.
Die Verwaltung wird schließlich gebeten, zusammen mit der Vorlage des
Satzungsentwurfes darüber zu berichten, welche finanziellen Auswirkungen die einzelnen vorgeschlagenen Neuregelungen auf den Gemeindehaushalt haben können und wie viele Hunde von etwaigen Neuregelungen jeweils betroffen sind.